Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen führen überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfungen bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und anderen kommunalen Körperschaften durch soweit keine Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vorliegt.
Die überörtliche Rechnungsprüfung umfasst die gesamte Wirtschaftsführung der Kommunen (inkl. Wirtschaftsführung der kommunalen Eigenbetriebe sowie die Betätigung der Gemeinde bei privatrechtlichen Unternehmen). Geprüft werden Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und andere kommunalen Körperschaften (z.B. Schulverbände, Stiftungen oder Zweckverbände des Landkreises).
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einnahmen und Aushaben begründet und belegt sind, sowie die Jahresrechung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.
Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Die Auswahl der Prüfungsgebiete orientiert sich insbesondere nach der Schwierigkeit und der finanziellen Bedeutung.